Meine Leistungen

Zivilrecht

Das Zivilrecht bildet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen untereinander oder zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Hierzu gehört nicht nur das Vertragsrecht, sondern insbesondere auch das Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht.

Das Schadenersatzrecht regelt die Voraussetzungen, unter denen eine geschädigte Person Ersatz für den Schaden von der Person verlangen kann, die den Schaden verursacht hat. Als Schaden gilt hierbei jeder Nachteil, welcher am Vermögen, an den Rechten oder an der Person selbst zugefügt wurden. Je nachdem in welchem Zusammenhang der Schaden eingetreten ist, sind viele Haftungsfälle möglich:

  • Haftung bei Verkehrsunfällen
  • Arzthaftung
  • Wegehalterhaftung
  • Tierhalterhaftung
  • Dienstnehmerhaftung
  • Produkthaftung
  • Amtshaftung
  • Gefährdungshaftung
  • etc.

Das Gewährleistungsrecht regelt die Folgen, wenn der Vertrag durch den Vertragspartner nicht ordnungsgemäß (mangelhaft) erfüllt wird. Grundsätzlich wird hierbei zwischen Sachmängeln und Rechtsmängeln unterschieden, wobei als Rechtsfolgen die Verbesserung, der Austausch, die Preisminderung oder in gravierenden Fällen auch die Wandlung, also die Aufhebung des Vertrages zur Verfügung stehen.

Ich berate sowohl Konsumenten als auch Unternehmen in allen Bereichen des Zivilrechts, insbesondere im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, setze ihre Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch und wehre unberechtigte Ansprüche ab.

Mietrecht

Das Mietrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten. Dies hängt mit der Vielzahl an Rechtsnormen und der Fülle an hierzu ergangenen Rechtsprechungen zusammen. Zu den Rechtsnormen zählt etwa das ABGB (Allgemeine bürgerliches Gesetzbuch), das MRG (Mietrechtsgesetz) oder auch das WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz).

Ich berate sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohnungen und Geschäftsräumen, aber auch Pächter und Verpächter bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Miet- und Pachtverträgen, insbesondere bei der Errichtung und Prüfung von Verträgen. Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei Vertragskündigungen (z.B. wegen Eigenbedarf, wegen Nichtbezahlung der Miete, etc.), bei Räumungsklagen, sowie bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte (z.B. Mietzinsminderung, Erhaltungspflichten, Betriebskostenabrechnung, etc.).

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht behandelt die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit einem Gebäude, das im Wohnungseigentum steht. Das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) regelt hierbei insbesondere die Begründung von Wohnungseigentum, die rechtliche Beziehung zwischen den Miteigentümer untereinander (Rechte und Pflichten) oder auch die Verwaltung der Liegenschaft (Hausverwaltung).

Ich berate sowohl Miteigentümer als auch Hausverwaltungen in allen rechtlichen Belangen rund um das Wohnungseigentum. Aufgrund der Vielzahl an Interessen, die im Wohnungseigentum aufeinander treffen, ergeben sich viele mögliche Themen. Insbesondere berate ich bei Streitigkeiten zwischen Miteigentümern, bei Beschlussfassungen und Beschlussanfechtungen sowie bei der Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten oder auch einzelnen Miteigentümer, z. B. wenn diese mit der Zahlung der Vorschreibungen im Rückstand sind.

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist sehr vielschichtig und mit vielen weiteren Rechtsgebieten eng verknüpft. Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien (Wohnungen, Geschäftsräumen, Grundstücken, etc.) stellen sich daher immer wieder rechtliche Fragen. Ich berate und unterstütze Sie umfassend und wickle die Immobilientransaktion von der Erstellung des Kaufvertrages (Kaufanbotes) bis zur Eintragung in das Grundbuch ab.

Zudem prüfe ich Verträge und unterstütze Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen bzw. der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche, etwa wenn Mängel bei der Immobilie hervorkommen (Baumängel) oder die Immobilie sonst nicht dem entspricht, was vereinbart war.

Das Finden der richtigen Immobilie bedarf aber oft auch der Unterstützung von Maklern. Das Verhältnis zwischen Makler, Verkäufer und Käufer ist dabei häufig komplex und verläuft nicht immer problemlos. Ich berate Klient:innen insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen sowie in allen sonstigen gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

Der Erwerb von Immobilien hat ebenso steuerrechtliche Folgen. Zu denken ist dabei insbesondere an die Grunderwerb- und Einkommensteuer. Zudem sind die grundverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Auch hierbei berate ich Sie umfassend.

Nachbarschaftsrecht

Grundstückseigentümer können – mit wenigen Ausnahmen – mit dem eigenen Grundstück grundsätzlich machen, was sie möchten. Benachbarte Grundstückseigentümer sind jedoch wechselseitig zur Rücksichtnahme verpflichtet (nachbarrechtliches Rücksichtnahmegebot). Das Nachbarschaftsrecht regelt dieses Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer von Grundstücken.

Streitigkeiten zwischen Nachbarn sind keine Seltenheit, etwa wegen Lärm, Gerüchen, sonstigen Immissionen, wenn Bauabstände nicht eingehalten werden oder wenn der Nachbar die Grenze des benachbarten Grundstücks verletzt (Grenzstreitigkeiten).

Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten des Nachbarschaftsrechts. Dabei unterstütze ich Sie nicht nur bei der außergerichtlichen Konfliktlösung, sondern auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Forderungen vor Gerichten und Behörden aller Art.

Datenschutz & IT-Recht

Die Telekommunikation und Informationstechnologien haben in den letzten Jahren eine rasante Weiterentwicklung erfahren. Die Digitalisierung des täglichen Lebens, aber auch der Arbeitswelt schreitet stetig und schnell voran:

  • Künstliche Intelligenz
  • Social-Media
  • Blockchain
  • Cloud-Computing
  • etc.

Wichtig ist es hierbei, die aktuellen Entwicklungen nicht zu verpassen, andererseits die berechtigten Interessen jeder einzelnen Person zu wahren.

Dabei spielt das Datenschutzrecht eine besondere Rolle. Im alltäglichen Leben werden ständig Daten/Informationen ausgetauscht, übermittelt, gesammelt und ausgewertet, oft ohne, dass dies einem überhaupt bewusst wird. So werden etwa bei jedem Kauf in einem Geschäft Daten von Kundenkarten-Inhabern gesammelt und zu Werbezwecken oder zur Optimierung des Verkaufs verwendet.

Aufgabe des Datenschutzrechts ist es, die Selbstbestimmung des Einzelnen über die eigenen Daten zu bewahren und einen Ausgleich zwischen dem Recht des Einzelnen auf Datenschutz und berechtigten Interessen der Allgemeinheit oder Datenverarbeiter zu schaffen. Als wichtigste rechtliche Grundlage ist hierbei die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu nennen.

Das Recht der Informationstechnologie (IT) befasst sich aber nicht nur mit Datenschutz. Hierzu gehört etwa das:

  • Internetrecht
  • Marken- und Urheberecht
  • E-Commerce-Recht
  • Marketingrecht
  • und viele andere

Als zertifizierter Experte für digitales Recht berate und unterstütze ich Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Datenschutz- und IT-Rechts.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist im Alltag allgegenwärtig. Jeder Kauf/Verkauf stellt einen Vertrag dar, egal, ob die Ware im Geschäft, beim Automaten oder beim Verkaufsstand gekauft wird. Bei besonders wichtigen Verträgen, wozu insbesondere Kaufverträge über Liegenschaften, Mietverträge, Gesellschaftsverträge oder auch Arbeitsverträge zählen, werden oft umfangreiche Vertragsurkunden errichtet, welche die wechselseitigen Rechte und Pflichten regeln.

Ich berate Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts, begleite sie von der Vertragserrichtung bis zur Abwicklung und setze ihre Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch.